Erneut Radfahrer bei Rechtsabbiegeunfall getötet, ADFC fordert Verantwortliche endlich zum Handeln auf

Pressemitteilung

Erneut ist es zu einem tragischen Unfall unter Beteiligung einer Radfahrerin in München gekommen, welche am vergangenen Mittwoch an der Lasallestraße von einem rechtsabbiegenden Lastwagen überrollt und dabei tödlich verletzt wurde. Die Radlerin war vorschriftsmäßig auf dem fahrbahnbegleitenden Radweg gefahren und wollte bei Grünlicht die Triebstraße überqueren, als das Unglück passierte.

 

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Kreisverband München nimmt den traurigen Vorfall zum Anlass, um auf folgende Punkte hinzuweisen: Seit Januar 2007 schreibt die EU bei neu zugelassenen Lastkraftwagen eine Ausstattung mit insgesamt sechs Spiegeln für die lückenlose Rundumsicht vor. Bis März 2009 mussten auch bereits zugelassene LKW mit solchen Spiegeln nachgerüstet werden. Werden diese korrekt eingestellt und benutzt, so wird der so genannte „Tote Winkel“ umfassend ausgeleuchtet, das heißt, der LKW-Lenker kann auch den Straßenraum auf der rechten Seite seines Fahrzeugs gut einsehen. In Deutschland wurde diese Vorschrift verbindlich in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) übernommen.

Demzufolge sind nicht vorschriftsmäßig ausgestattete Fahrzeuge gesetzeswidrig. Martin Glas, 1. Vorsitzender des ADFC Kreisverband München äußert sich dazu wie folgt: „Bei korrekt ausgestatteten LKWs mit richtig eingestellten Spiegeln und bei angemessenem Verhalten des LKW-Lenkers gibt es das 'Tote-Winkel-Problem' nicht mehr.

Leider sieht es in der Praxis jedoch anders aus. Oftmals sind die Fahrzeugführer überfordert oder abgelenkt und machen keinen Gebrauch von den Spiegeln. Deshalb fordert der ADFC schon seit langem den Einbau von Abbiege-Assistenz-Systemen und/ oder Kamerasystemen am Fahrzeug (letztere sind bereits für wenige hundert Euro zu haben). Darüber hinaus engagiert sich der ADFC Kreisverband München für eine entsprechend bauliche Gestaltung von Radwegen, aber auch von Fahrbahnen. So helfen etwa geringe Kurvenradien, die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge zu senken. Eine geradlinige und direkte Führung der Radwege im Kreuzungsbereich sowie eine konsequente Roteinfärbung an großen Kreuzungen, tragen ebenfalls zur Senkung des Unfallrisikos bei. An großen Kreuzungen müssen gegebenenfalls auch getrennte Grünphasen der Ampeln geprüft werden – ohne dabei den Radverkehr zu benachteiligen.

Natürlich sollten auch Radfahrer an solchen Kreuzungen große Vorsicht beim Queren walten lassen, man kann auf den Radwegen neben der Fahrbahn nicht immer davon ausgehen, dass der Fahrzeuglenker sie vor dem Abbiegen wahrgenommen hat“, so Martin Glas weiter.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und auch die Rechtsprechung sehen aber die Verantwortung ganz klar beim Kraftfahrzeugführer“. Dazu heißt es in einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 3 Ws 134/13), dass Kfz-Lenker beim Abbiegen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, denn Radfahrer hätten aufgrund § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO ‚uneingeschränkt Vorrang‘.

Es ist Aufgabe der Polizei, diesen Vorrang durch systematische und regelmäßige Kontrollen insbesondere an neuralgischen Stellen auch durchzusetzen. Bei knapp einem Viertel der Münchner Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern handelt es sich um solche Rechtsabbiege-Unfälle. „Dennoch weigert sich die Polizei hier für den nötigen Kontrolldruck zu sorgen“, so der Kommentar von Andreas Groh, dem stellvertretenden Vorsitzenden des ADFC Kreisverband München. "Wichtig wäre zudem Prävention. Zum Beispiel durch eine Plakataktion, bei der alle Verkehrsteilnehmer auf die Rechtsabbiege-Problematik aufmerksam gemacht werden."

Weitere schwere Unfälle aus diesem Straßenzug in der Vergangenheit, entnommen aus dem Pressebericht des Polizeipräsidiums München:

26.02.2016, um 06.15 Uhr, fuhr ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck mit seinem Audi auf der Moosacher Straße in Milbertshofen. Zur gleichen Zeit fuhr auf dem dortigen Radweg ein 60-jähriger Münchner mit seinem Fahrrad. Der Fahrradfahrer wollte die Kreuzung mit der Straße „Am Oberwiesenfeld“ geradeaus überqueren. Die Ampel zeigte für ihn grünes Licht. Beim Abbiegen befand sich vor dem Audi noch ein Kleintransporter, der den Radfahrer bemerkte und deshalb abbremste. Da der 50-Jährige den Verkehr auf der Moosacher Straße nicht blockieren wollte, fuhr er an dem Kleintransporter seitlich vorbei und übersah dabei den Fahrradfahrer. Es kam zu einem Zusammenstoß, bei dem sich der Fahrradfahrer schwer verletzte (Kopfverletzung). Er wurde vom Rettungsdienst vor Ort behandelt und danach zur stationären Behandlung in ein Münchner Krankenhaus verbracht. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 1.700,- Euro. Der 50-Jährige wurde wegen einer fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall angezeigt.

29.10.2015, um 15.05 Uhr, fuhr ein 33-jähriger Münchner mit einem Mercedes Sprinter auf der Moosacher Straße in Milbertshofen. An der Kreuzung zur Schleißheimer Straße wollte er in diese einbiegen, um danach stadteinwärts weiterzufahren. Die Ampel zeigte für ihn grünes Licht. Zur gleichen Zeit fuhr ein 17-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg mit seinem Fahrrad auf dem Radweg der Moosacher Straße. Er wollte den Kreuzungsbereich geradeaus überqueren. Als der 33-Jährige abbog, übersah er den Radfahrer. Dieser konnte einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden und fuhr gegen die rechte Seite des Kleintransporters. Der Radfahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt und mit einem Rettungswagen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Am Kleintransporter entstand ein Sachschaden von ca. 1.000 Euro. Der 33-Jährige wurde wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und einer fahrlässigen Körperverletzung angezeigt.

29.09.2014, gegen 16.00 Uhr, befuhr ein 30-jähriger Berufskraftfahrer mit seinem LKW-Betonmischer den Frankfurter Ring stadtauswärts. Beim Rechtsabbiegen in die Schleißheimer Straße übersah der Lkw-Fahrer einen 29-jährigen Fahrradfahrer, der ebenfalls auf dem Frankfurter Ring stadtauswärts fuhr und dabei den Radweg benutzte. Die Kreuzung wollte er bei „Grünlicht“ geradeaus überqueren. Dem Fahrradfahrer ist es offensichtlich nicht mehr gelungen, vor dem Lkw zu bremsen. Er fuhr in die rechte Seite des Betonmischers und stürzte auf die Straße. Dabei wurde sein linkes Bein von der dritten Achse des rechten Reifens eingequetscht. Aufgrund der schweren Beinverletzung und einer Schulterverletzung musste der 29-Jährige zur stationären Behandlung in ein Münchener Krankenhaus verbracht werden. Am Fahrrad entstand ein Schaden von ca. 300 Euro. Aufgrund des Unfalls und der anschließenden Unfallaufnahme kam es zu geringen Verkehrsbehinderungen.

12.06.2014, gegen 06.40 Uhr, fuhr ein 82-jähriger Radfahrer die Ingolstädter Straße stadteinwärts auf dem Radweg. Als er den Kreuzungsbereich Ingolstädter Straße/Frankfurter Ring geradeaus überqueren wollte, wurde er von einem 62-jährigen Lkw-Fahrer, der mit seinem 26-Tonner von der Ingolstädter Straße rechts in den Frankfurter Ring einbiegen wollte, übersehen. Der 82-Jährige wurde frontal vom Lkw erfasst, geriet unter diesen und wurde von den hinteren linken Rädern überrollt. Er verstarb noch an der Unfallstelle. Für die Unfallaufnahme musste der betroffene Kreuzungsbereich für mehrere Stunden gesperrt werden. Hier kam es zu leichten Verkehrsbehinderungen.

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