Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April 2013 Verbesserungen für Radfahrer. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt die Gesetzesänderungen als einen Schritt in die richtige Richtung. Die neue StVO kann bei konsequenter Umsetzung den Radverkehr in den Städten stärken und ihn sicherer machen.
Fokussierung auf Radwege entfällt
Eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr bevorzugt Radwege angelegt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Außerdem wird die Anlage von Fahrradstraßen und von Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Fahrbahn erleichtert. Autofahrer werden sich daher darauf einstellen müssen, dass in Zukunft mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind.
Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, auf einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, kann nun je nach örtlicher Situation entschieden werden. Das Vorurteil, die bisherigen Radwege seien für Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt. Sie sind auf diesen schmalen und oft völlig heruntergekommenen Wegen schlecht zu sehen, was vor allem an Kreuzungen und Einfahrten gefährlich ist. Die Verkehrsplanung muss künftig mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst werden. Und: Radfahrer und Autofahrer müssen auf der Straße vernünftig miteinander umgehen und Rücksicht nehmen.
Die Radwegebenutzungspflicht ist zwar nicht generell abgeschafft, soll aber auf ein erforderliches Maß beschränkt werden. Wenn neue Radwege gebaut werden sollen, muss dies zeitgemäß nach den geltenden Regeln der Technik geschehen. Dann werden sie so attraktiv für zügiges und komfortables Radfahren, dass keine Benutzungspflicht notwendig ist.
Schwierige Übergangsregelung bei Ampeln
Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug lenken und keine Fußgänger sind. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer. Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln zu beachten. Solange für Radwege neben Gehwegen keine Fahrradsignale eingerichtet sind, müssen Radfahrer bis Ende 2016 allerdings weiter die Fußgängerampeln befolgen. Diese Übergangsfrist schafft mehr Verwirrung als Klarheit, war diese Regelung doch schon bisher weder allgemein bekannt noch besonders klar. Martin Glas, stellvertretender Vorsitzender des ADFC München, übt deutliche Kritik: „Die Münchner Verkehrsbehörde hat sich längst auf die Abschaffung der Regel eingestellt. Dort, wo die Fußgängerampel auch für Radfahrer gelten soll, sind auch Fahrradsymbole angebracht." Dort, wo es nur Ampeln mit Fußgängersymbolen gibt, sollten sich die Radfahrer in München also eigentlich nach den Signalen für den allgemeinen Fahrverkehr richten können. Wer StVO-bezogen auf Nummer sicher gehen will, sollte auf der Fahrbahn radeln, sofern kein blaues Schild mit Fahrradsymbol eine Benutzung des Radwegs anordnet. Denn auf der Fahrbahn gilt ab 1. April eindeutig die Fahrbahnampel, nicht mehr die Fußgängerampel. In Gesprächen mit Verkehrsexperten der Polizei hat der ADFC München bereits die Probleme dieser Übergangsregelung diskutiert und darum gebeten, bei Rotlichtkontrollen die unklare Gesetzeslage zugunsten der Radfahrer auszulegen.
Mehr Durchlässigkeit für den Radverkehr
Zusammen mit den seit 2009 geltenden Verwaltungsvorschriften wird die neue StVO Radfahrern Umwege ersparen. Einbahnstraßen können nun leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Neue Sackgassenschilder werden laut ADFC künftig zeigen, dass ein Durchkommen für Radfahrer oder Fußgänger möglich ist.
Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden, doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister Ramsauer die Gesetzesänderung wegen Formfehlern für unwirksam. In den folgenden drei Jahren behob sein Ministerium die Mängel und bereitete eine insgesamt neu gefasste StVO vor. Was sich im Einzelnen geändert hat und was das für Fahrradfahrer bedeutet, hat der ADFC auf www.adfc.de/stvo übersichtlich zusammengestellt.