Informationen zu Gestattungsvertrag und Plakette für den Englsichen Garten (gewerbliche Rikschas)

Um als gewerbliche/r Rikschafahrer*inn den Englischen Garten befahren zu dürfen, wird seit dem 01. April 2020 ein Gestattungsvertrag (+ Plakette für das Fahrzeug) benötigt. Ein Zufahrt für kommerzielle Rikschas ist ohne Gestattungsvertrag seit dem 01. April 2020 verboten. Die allgemeine Parkverordnung wurde entsprechend angepasst.

Der Vertrag ist fahrzeug-gebunden. Die Laufzeiten des Vertrages dauern ein Jahr und beziehen sich dabei Immer auf den Vertragsbeginn 01.04.2020. Für den Vertrag muss eine Gebühr von EURO 200,00 entrichtet werden. (Aufgrund den Eindrücken der Corona-Pandemie kosten Vertrag/Plakette in der Saison 2020 nur EURO 50,00.)


Anträge an die Bayerische Schlösser und Seenverwaltung (BSV)

Um einen Gestattungsvertrag einzugehen, muss man der BSV nachweisen, dass eine Berufshaftpfilchtversicherung und ein gültiges technisches Gutachten (TÜV) vorliegt. Desweiteren wünscht sich die BSV ein Foto des jeweiligen Rades. Eine Antrag für den Gestattungsvertrag stellt man per formloser E-Mail an die Bayerische Schlösser und Seenverwaltung. Bei dieser E-Mail kann man schon mal den Nachweis Berufshaftpflicht, das TÜV-Gutachten und ein Foto der Rikscha mit schicken! Nach der Vertragsabwicklung kann man die Plakette die zur Zufahrt berechtigt persönlich abholen oder per Post versenden lassen, je nach Absprache.

Unter folgender E-Mail-Adresse erreicht ihr die Verwaltung des Englischen Gartens: veg [at] bsv.bayern.de


Bearbeitungsdauer, Abholung

Die Bearbeitung geht recht schnell und dauert meist nur zwei bis drei Werktage. Mit Abschluss des Vertrages erhält man eine Plakette die an dem Fahrzeug angebracht werden muss. Die Plakette kann nach Terminabsprache persönlich bei der Verwaltung (neben Chin. Turm) abgeholt werden. Ein Postversand ist nach Absprache sicherlich auch möglich.


Hinweis für Werbetreibende

Bestimmte Werbekunden sind im Englischen Garten nicht genehmigungsfähig: Automobil-Hersteller, Tabak, Alkohol, politische Werbung, obszöne Darstellungen etc. Wenn ein Fahrzeug mit Werbung versehen ist, möchte die BSV vorab Fotos von der jeweiligen Werbung sehen. Werbekunden müssen von der BSV „abgenickt“ werden. Werbekunden mit regionalem oder inhaltlichem Bezug, sind meist kein Problem! Bitte schickt der BSV ein Foto von eurer Rikscha, dies wird für den Vertrag immer benötigt, auch wenn ihr keine Werbung auf der Rikscha habt.


Testbetrieb 2020 und weitere Zusammenarbeit mit der BSV

Der Vertrag ist währen der laufenden Saison nicht veränderlich. Wir haben aber die Zusage von der Verwaltung, aktiv in den gesamten Prozess einbezogen zu werden. Details und Probleme die sich während der laufenden Saison ergeben, können im Herbst für 2021 erneut besprochen werden. Sollte es Problem oder Unstimmigkeiten geben, dürft ihr euch gerne an die AG Rikscha wenden

 

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