Antrag auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht
[Nachtrag am 09.07.14: Die in § 75 VwGO genannte Frist zur Bescheidung dieser Anträge ist nun abgelaufen. Derzeit nur einige wenige Rücknahmen der Benutzungspflicht in den Stadtbezirken 13 und 14 vollzogen. Liste wird bei Bedarf fortgeschrieben.]
Am 08.04.14 haben einige Mitglieder der Arbeitsgruppe Verkehr für mehr als 100 Straßen bzw. -abschnitte in München die Aufhebung der dort noch bestehenden Radwegebenutzungspflicht gemäß § 2 StVO beantragt. Dazu haben sie beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) als zuständige Straßenverkehrsbehörde jeweils einen so genannten Antrag auf Vornahme verkehrsregelnder Maßnahmen gestellt und auf ihre persönliche Betroffenheit hingewiesen.
Es handelt sich dabei u.a. um Straßen, wo ohnehin für eine Millionenstadt wie München ein verhältnismäßig geringes Verkehrsaufkommen bzw. eine niedrige Durchschnittsgeschwindigkeit herrscht. Darüber hinaus bezieht sich der Antrag auch auf Stellen, wo sich schon heute Fußgänger und Radfahrer im Seitenraum massiv in die Quere kommen. Die gesamte Liste ist hier als PDF einsehbar (wird von Zeit zu Zeit aktualisiert, Stand: 29.03.2015) und erhebt keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich dabei um ungefähr 90km straßenbegleitende Radwege (auf einer Google-Karte visualisiert). Aber selbst nach deren Umwandlung in für Radfahrer nicht-benutzungspflichtige Wege wird das mehrfach gerichtlich geforderte "Regel-/Ausnahmeverhältnis" in München noch lange nicht erreicht sein!
Wir weisen darauf hin, dass auch nach Entfernung der blauen Radwegschilder die entsprechenden Wege weiterhin von Radfahrern benutzt werden dürfen. Jedoch zeigt die Erfahrung, dass man auf der Fahrbahn in vielen Fällen ungehinderter und zügiger vorankommt. Dort ist man darüber hinaus stets im Blickfeld der anderen Verkehrsteilnehmer. Auch wenn sich viele Radlerinnen und Radler oft auf dem Radweg subjektiv sicherer fühlen, so zeigt doch die Unfallstatistik jedes Jahr aufs Neue, dass sich gerade die schweren oder gar tödlichen Unfälle ausgerechnet im Seitenbereich von Straßen ereignen. Außerdem wurden in der Vergangenheit viele Radwege zu Lasten der Fußgänger angelegt, für welche die verbleibenden Fläche jedoch oft gar nicht ausreicht, so dass es in Straßen wie der Lindwurm- oder Zweibrückenstraße permanent zu Konflikten mit Radfahrern kommt. Im übrigen ist die Straßenverkehrsbehörde auch nach Aufhebung der Benutzungspflicht verpflichtet, die Radverkehrsanlagen "in Schuss" zu halten.
Das KVR war bereits seit 1997 vom Verordnungsgeber verbindlich aufgefordert, an den meisten Radwegen die blauen Schilder abzunehmen, so dass Radler Wahlfreiheit haben, was jedoch bis heute nicht flächendeckend passiert ist. Diese Verpflichtung wurde 2010 in höchster Instanz vom Bundesverwaltungsgericht in vollem Umfang bestätigt. Immer noch werden - insbesondere an Baustellen - Radwege in offensichtlich rechtswidriger und häufig auch geradezu vorsätzlich gefährdender Art und Weise neu als benutzungspflichtig ausgeschildert. In unserem radverkehrspolitischen Programm "Wohin radelt München?" hatten wir gefordert, dass bis spätestens Ende 2014 innerhalb der gesamten Stadt die Benutzungspflicht von Radwegen endlich auf ein Minimum zurückgefahren wird.