Wer aus dem nord-westlichen Quadranten Münchens zum Marienplatz will, fährt in der Regel über den Karolinenplatz, die Briennerstraße und den Odeonsplatz weiter in die Residenzstraße. Gleich fünf ausgeschilderte Hauptrouten führen den Radverkehr über diesen Weg zur Innenstadt: Von Aubing, Allach, Feldmoching, Harthof sowie vom Lerchenauer See. Dementsprechend viele Radfahrer gelangen an die Ampel in der Briennerstraße an der Einfahrt zum Odeonsplatz und nicht wenige von ihnen haben sich bereits über das gewundert, was sie dort sehen:
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Am Ende der Briennerstraße heißt es am Odeonsplatz: links abbiegen geboten! |
Während die Wegweisung etwa 5-10 Meter hinter der Ampel nach rechts auf einen über den Odeonsplatz markierten Radweg deutet, will ein blauer Linksabbiegerpfeil, der über der Lichtsignalanlage montiert ist, die Radfahrer nach links zwingen. Auch ist die Auffahrt auf den Odeonsplatz in einer Weise markiert, die den Schluss zulassen könnte, sie sei nur für Radfahrer gedacht, die von der Ludwigstraße her kommen. Entgegen der ERA 95, einer allgemein anerkannten Richtlinie für die Anlage von Radverkehrsanlagen, die einen Radweganfang vorsieht, auf dem man den Radweg "in direkter Führung" erreicht (also ohne größere Schlenkerer), ist die Auffahrt aus Sicht des Verkehrs in der Brienner Straße im rechten Winkel markiert.
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Darüberhinaus war auch die Ampel selbst noch bis Mitte Oktober eine reine Linksabbiegerampel, was die Polizei jedoch nicht davon abhielt, rechts abbiegende Radler wegen eines angeblichen Rotlichtsverstoßes (!) zur Kasse zu bitten. Während sich die betroffenen Radler eingedenk der Paragraphen der Straßenverkehrsordnung (StVO) von der Ampel nicht betroffen fühlten, richtete sich die Polizei danach, was mit der Ampel eigentlich gemeint gewesen war, nämlich dem Fußgängerverkehr eine störungsfreie Querung der Briennerstraße zu ermöglichen. Inzwischen jedoch wurden die Ampelpfeile durch Vollscheiben ersetzt und auf das Bußgeld - soweit Einspruch erhoben wurde - verzichtet.
Obwohl es - soweit bekannt - an dieser Stelle zu keinem einzigen Unfall zwischen Radlern und Fußgängern gekommen ist und obwohl Radfahrer jetzt ein weiters Mal stehen bleiben müssen, ist die Auswechslung der Ampelscheiben zu begrüßen. Wo sonst sollte eine klare Regelung des Vorrangs nötig sein, wenn nicht an einer ebenso belebten wie unübersichtlichen Stelle wie der Einfahrt zum Odeonsplatz, an der wahre Massen von Fußgängern und Radfahrern queren?
Bestehen bleibt das Problem mit dem Linksabbiegegebot (Zeichen 209) bei gleichzeitiger Wegweisung nach rechts. Unseres Erachtens ist die Regelung unzweideutig: Das Zeichen 209 gehört zu den Vorschriftszeichen (§41 StVO) und schreibt damit die Fahrtrichtung vor. Diese ist in unserem Fall links. Ein Wegweiser dagegen ist lediglich als Hinweis zu verstehen und enthält keinerlei Weisung.
Allen bisherigen Versuchen eine klare Regelung zu erreichen, seitens des ADFC und des örtlichen Bezirksausschusses (BA 1) hat die Stadt bisher widerstanden. Ein Zusatzzeichen "Radfahrer frei", heißt es in einem Schreiben an den BA 1, sei an dieser Stelle "nicht erforderlich". Begründung: "Beim Auffahren auf den Radweg verlassen die Radfahrer den für die Fahrbahn geltenden Regelungsbereich des Abbiegegebots." Daraus ergebe sich, dass sich Radler, die in die Hofgarten- und Residenzzstraße abbögen, "nicht verkehrswidrig" verhielten. Dass sich die Auffahrt zum Radweg jedoch einige Meter hinter dem Verkehrszeichen befindet, Verkehrszeichen aber normalerweise ab da gelten, wo sie stehen, wird dabei geflissentlich übersehen.
Dem ADFC gegenüber greift die Stadtverwaltung denn auch auf eine etwas andere Begründung zurück: Ein Zusatzschild "Radfahrer frei" sei nicht notwendig, da sich unmittelbar nach der Ampel, "ein baulicher und beschilderter Radweg Richtung Hofgarten" befinde. Dadurch käme "ohnehin klar zum Ausdruck", wie der Radverkehr geführt werde. Abgesehen davon, dass sich dort kein baulicher, sondern lediglich ein vom Fußgängerbereich abmarkierter Radweg befindet, kann es ja wohl nicht angehen, dass es dem Verkehrsteilnehmer selbst überlassen bleiben soll die StVO außer Kraft zu setzen, wenn die Situation ein abweichendes Verhalten nahe legt.
Nun riet ja bereits Karl Valentin, man solle "die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind", und darüber zu diskutieren, ob ein Radweg vor oder nach dem Abbiegegebot beginnt, mögen manche für Erbsenzählerei halten. Doch uns geht es um die allgemeine Nachvollziehbarkeit verkehrlicher Regelungen. Freilich ist die Interpretation unklarer Verkehrsregeln das Tagesgeschäft eines jeden Radfahrers und wir Radfahrer sind es mittlerweile auch gewohnt, dass wir uns ab und an nur StVO-komform verhalten können, indem wir uns in Luft auflösen. Dass Radler nun auch noch durch städtische Wegweiser dazu aufgefordert werden gegen die StVO zu verstoßen, kann jedoch nur einen Schluss zulassen: Die StVO ist für Radler nicht gemacht. Wer wirklich ein Interesse daran hat, dass sich Radler an die Regeln halten, sollte diese auch so gestalten, dass man sie nachvollziehen kann ohne "Höheren Blödsinn" studiert zu haben.
Trotz Verbesserung durch Wechsel der Ampelscheiben bleibt die Situation höchst unbefriedigend:
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Christoph Zindel-Kostelecky