An der Kreuzung Schleißheimer Straße / Frankfurter Ring / Petuelring verursachten rechts abbiegende Kraftfahrer wiederholt schwere Unfälle, zwei Radfahrer starben. Die Kreuzung wurde über mehrere Wochen hinweg umgebaut. Ziel war es, die Sicherheit der von Norden kommenden Radfahrer beim Überqueren der Kreuzung zu erhöhen, indem man den Rechtsabbiegeverkehr vom Geradeausverkehr trennte. Rechts abbiegende Kraftfahrzeuge haben nun eine eigene Grünphase erhalten. Während dieser Phase ist für Radfahrer nicht nur das geradeaus Fahren, sondern auch das rechts Abbiegen verboten, was durch eine neu aufgestelle Radfahrer-Ampel angezeigt wird. Wenn anschließend der Geradeausverkehr - Kfz, Radfahrer und Fußgänger - Grün hat, ist für Kfz das Rechtsabbiegen verboten.
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Blick von Norden nach Süden |
Vom Süden kommend haben rechts abbiegende Kraftfahrzeuge neuerdings ebenfalls eine eigene Grünphase, dürfen aber auch weiterhin rechts abbiegen, wenn der Geradeausverkehr grün hat.
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Blick von Süden nach Norden |
Für von Westen kommende Radfahrer wurde eine eigene Ampel aufgestellt, für von Osten kommende Radfahrer wurde nichts verändert.
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Blick von Osten nach Westen |
Positiv zu werten ist zunächst das Bemühen eine für Radfahrer bedrohliche Situation abzumildern. Und tatsächlich: An der
Stelle, an der es die tödlichen Unfälle gegeben hat, ist der Konflikt durch die getrennten Grünphasen entschärft.
Ärgerlich ist jedoch, dass die Rechtsabbiege-Grünphase nur für Autos, nicht aber für Radfahrer gilt. Begründung des
Kreisverwaltungsreferates: LKWs könnten beim Rechtsabbiegen die enge Kurve schneiden, teilweise über den Radweg fahren
und so parallell abbiegende Radfahrer gefährden. Statt durch bauliche Maßnahmen das "Schneiden" der Kurve zu verhindern,
was durch die komplizierte Lichtzeichenanlage theoretisch geregelt sein mag, erweist sich in der Praxis als unbefriedigend:
Viele Radfahrer biegen trotzdem rechts ab, weil sie nicht erkennen, dass das Rotlicht der Fahrrad-Ampel auch für das
Rechtsabbiegen gilt.
Gefährlicher als vor dem Umbau ist jedoch die Situation für die von Süden kommenden Radfahrer, die der Schleißheimer Straße
folgen. Sie werden sowohl von rechts abbiegenden, als auch von aus der Gegenrichtung kommenden links abbiegenden
Kraftfahrzeugen behindert und gefährdet. Warum hier nicht ebenfalls das Rechtsabbiegen von Kfz während der Geradeaus-Phase
der Radfahrer verboten ist, bleibt unverständlich.
Völlig außer Acht gelassen wurden die Bedürfnisse von links abbiegenden Radfahrern. Egal, aus welcher Richtung der Radfahrer
kommt, es wurden keine geeigneten Aufstellflächen geschaffen. Der von Osten kommende Radfahrer ist gezwungen, sich zum
Linksabbiegen hinter der Kreuzung genau in dem Bereich aufzustellen und die Rechtsabbiege-Phase der von Norden kommenden Kfz,
darunter viele LKWs, abzuwarten, wo es besonders eng ist. Mehr als zwei Radfahrer können hier nicht sicher stehen, und
hoffentlich ist keiner mit Kinderanhänger unterwegs - sich dann korrekt aufzustellen, ist schlechterdings unmöglich.
Der Vorschlag nach einer eigenen Linksabbiege-Phase für Radfahrer wurde vom Kreisverwaltungsreferat übrigens abgelehnt - das
würde die Leistungsfähigkeit der Kreuzung beeinträchtigen. Letztendlich ist also der Fluss des motorisierten Verkehrs doch
wichtiger als die Sicherheit der Radfahrer.
Schließlich sind etliche Radfahrer überfordert, wenn an jeder Einmündung in die Kreuzung ein anderes Lichtzeichen gilt.
Gerade an stark befahrenden Kreuzungen, die ohnehin schon allerhöchste Aufmerksamkeit erfordern, sollte mehr auf eine
einheitliche sowie leicht und schnell nachvollziehbare Lichtzeichenregelung geachtet werden.
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Fazit:
Die tödliche Gefahrenstelle wurde entschärft, aber neues Gefährdungspotenzial wurde geschaffen.
Rainald Laurer