Gradmesser 7/2003:
Unechte Einbahnstraße mit Zweirichtungsverkehr für Radfahrer - Hochleite/Isarhochufer



Nur am Ende ist die "unechte" Einbahnstraße zu erkennen,
da am Anfang kein Einbahnschild steht


Die Beschreibung

Dank Halteverbot in der Kurve bestehen gute Sichtverhältnisse
Die Hochleite ist eine schmale und überaus ruhige Seitenstraße am Isarhochufer in Harlaching -direkt über dem Tierpark. Da hier praktisch nur auf einer Seite spärliche Wohnbebauung besteht, ist in der Regel kaum fließender und ruhender Verkehr zu beobachten. Autoverkehr wohlgemerkt, denn für Radfahrer stellt die Hochleite eine wichtiges Verbindungsstück zwischen dem Giesinger und Harlachinger Isarhochuferweg dar und wird entsprechend stark frequentiert.
Bisher war die Hochleite als Einbahnstraße nur in Richtung Süden befahrbar. In Richtung Nord wurde der Radverkehr von der Sichtachse mit Schildern nach rechts abgeleitet und holprig und verwinkelt zur Fortsetzung gelotst.
Seit November ist alles anders: die jahrelangen ADFC-Forderungen führten zur Einrichtung einer so genannten "unechten" Einbahnstraße: dazu wird auf der Ausfahrtseite das bekannte rote Schild "Verbot der Einfahrt" (Zeichen 267) sowie der Zusatz "Radfahrer frei" angebracht. Auf der Einfahrtsseite fehlt dagegen das ungeliebte blaue Schild "Einbahnstraße".
Die rechtliche Konsequenz ist, daß für Autos nach wie vor die Durchfahrt nur in einer Richtung erlaubt ist, Radverkehr jedoch keiner Richtungsbeschränkung unterliegt. Befindet sich aber ein Kraftfahrer jedoch innerhalb der Straße, so ist Zweirichtungsverkehr erlaubt. Dies trifft z.B. nach einem Wendemanöver oder nach Ausfahrt aus einem Grundstück zu. Außerdem gilt die Rechts-Parkregel, die besagt, daß das Fahrzeug immer in Fahrtrichtung rechts parken muß. Soll also am linken Fahrbahnrand geparkt werden, so ist vorher zu wenden.
Im Falle der Hochleite kam zum einseitigen Halteverbot rechts (wegen der geringen Breite) im Bereich der einzigen Kurve noch ein generelles Halteverbot hinzu. Damit werden die Sichtbeziehung und die Gegenverkehrssituation zwischen Auto- und Radfahrer ausreichend sicher gestaltet.



Die Bewertung

Die Hochleite als logische Fortsetzung des Radweges am Isarhochufer
Die Bewertung der Sicherheit gleich vorneweg: trotz der relativ geringen Breite, gelegentlich parkender und entgegenkommender Fahrzeuge läuft der Gegenverkehr völlig unproblematisch ab. Man sieht sich aufeinander zukommen (sogar in der Kurve) und stellt sich aufeinander ein, notfalls wartet man vor Engstellen - den parkenden Fahrzeugen - bis der Andere passiert hat. Das funktioniert sogar an schönen Wochenenden, wenn mehr Radler unterwegs sind und durch die Fahrzeuge zahlreicher Ausflügler weniger Ausweichstellen zur Verfügung stehen.
Auch das Parken stellt niemanden vor Probleme: rechts auf der Westseite ist es aus Platzgründen per Verbotsschild sowieso untersagt, links auf der Ostseite wird es eigentlich illegal praktiziert - nämlich in der falschen Richtung. Aber auch das läuft völlig konfliktfrei ab und ist obendrein einleuchtender.


Das Ergebnis

hervorragend

Auch wenn "unecht" normalerweise nach nix klingt: bei Einbahnstraßen hören wir den Zusatz echt gern.




Nachtrag

Leider gibt es im Kreisverwaltungsreferat (KVR), der für Münchens Straßenverkehr zuständigen Behörde Bestrebungen, "unechte" Einbahnstraßen nur noch in besonderen Ausnahmefällen einzurichten. Demnach würden bestehende Exemplare sogar umgewandelt in "ordentliche" Einbahnstraßen mit Freigabe des gegenläufigen Radverkehrs.
Der Unterschied scheint marginal: das blaue Einbahnstraßenschild am Anfang mit dem Zusatz "Gegenverkehr" und Parken wie in normalen Einbahnstraßen rechts und links. Der Nachteil liegt im Detail, denn die Situation unterliegt strengen Kriterien: geringe Verkehrsbelastung mit allenfalls vereinzelten Lkw, Tempo 30, in ihrer Gesamtheit überschaubare Gesamtlänge von nicht mehr als 400m, Mindestbreite von 3,5 bis 3 m je nach Anzahl der Ausweichmöglichkeiten, Radfahrschleusen an Anfang und Ende. Die Strecke muß im Rahmen flächenhafter Radverkehrsplanung erforderlich sein. Damit kommt für viele Einbahnstraßen, ob nun "echt" oder "unecht", diese Lösung kaum in Frage.
Zwei Gründe für die Umwandlung rufen den Protest des ADFC hervor: die Polizei will das illegale linke Parken nicht tolerieren, da es Autofahrern eine "echte" Einbahnstraße vorgaukelt, wo sie keinen Gegenverkehr erwarten. Wir fragen uns, wo ist das Problem? Schließlich ist in für Radverkehr freigegeben Einbahnstraßen trotz Linksparken sehr wohl mit Gegenverkehr zu rechnen - wenn auch nur auf zwei Rädern! Stattdessen würden wir es begrüßen, wenn diese Null-Toleranz-Haltung mehr Falschparker auf Geh- und Radwegen träfe, die wesentlich größeres Gefahrenpotential bergen als die paar illegale Linksparker.
Daß die Hemmschwelle bei Kraftfahrern, gegen das Verbot der Einfahrt zu verstoßen, in "unechten" Einbahnstraßen geringer ausgeprägt ist und Verstöße nicht gesondert verfolgt werden können, stößt beim ADFC auf Unverständnis. Dem Argument, daß dann Verkehrsberuhigungsmaßnahmen einen Teil ihrer Wirkung verlieren, setzen wir entgegen: Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind grundsätzlich auch Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs und dürfen keinesfalls zu Lasten desselben gehen! Das wäre genauso absurd wie Ampeln mit häufigen Rotlichtverstößen durch Kraftfahrer für Fußgängerquerverkehr zu sperren.

Fazit: der ADFC fordert das KVR auf, auch weiterhin die vom Gesetzgeber vorgesehene "unechte" Einbahnstraße als Mittel zur Einbahnstraßenöffnung zu nutzen.

Franz Reitbacher


info@adfc-muenchen.de