Gradmesser 4/2002:
Der Tegernseer Platz in Giesing - Relikt der autogerechten Stadt


Die Beschreibung

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Tegernseer Platz mit Kaufhaus (rechts) und Postamt (gegenüber)
Was andernorts oft durch Einkaufsparadiese und Großparkplätze ersetzt ist, das kann man im schönen Münchner Stadtteil Giesing noch finden: Ein richtiges Stadtteilzentrum am Tegernseer Platz mit Kaufhaus, Postamt, Geschäften, Stadtbibliothek, türkischen Kneipen und bayerischen Wirtshäusern. Ideal also für die Giesinger, das Auto stehen zu lassen und die kurzen Wege zum Einkaufen, in die Schule oder zum Ausgehen mit dem Fahrrad zurückzulegen. Aber Obacht: Die Stadtverwaltung hat es geschafft, die legale Durchquerung der Giesinger Mitte mit dem Fahrrad vollständig unmöglich zu machen! Im Zuge des Trambahn-Ausbaus wurde der Tegernseer Platz vor vielen Jahren für den Individualverkehr in Fahrtrichtung Süden gesperrt. Für die Autos schuf man eine 3 - 5 spurige (!) Umfahrungsmöglichkeit durch die Icho- und Martin-Luther-Straße. Radler können sie aber nicht benutzen, weil für sie keine Wege und keine Möglichkeit zum Abbiegen in die Martin-Luther-Straße vorgesehen wurden. Wie uns selbst die zuständigen Beamten der Stadtverwaltung bestätigten, besteht die einzige regelgerechte Fahrmöglichkeit ab dem Kaufhaus Richtung Süden darin, am Ende der Ichostraße den Giesinger Berg hinunter und weiter über die Isar bis zum Baldeplatz zu fahren. Erst dort darf offiziell links abgebogen werden. Der gesetzestreue Radfahrer müht sich dann den Berg wieder herauf, kann endlich in die Silberhornstraße einbiegen und gelangt so an sein Ziel.

Radeln macht hungrig. Wer sich beim Bäcker eine Semmel gekauft hat und nun den Leberkäs dazu beim Metzger auf der anderen Seite des Tegernseer Platzes erstehen will, der muss statt der Luftlinie von 200 Metern einen Umweg bergab und bergauf von 1,3 Kilometern in Kauf nehmen.

Natürlich macht das keine Radfahrerin und kein Radfahrer. Die vorhandene Unterführung mit Treppen nutzt verständlicherweise auch niemand. Stattdessen sehen wir sie auf dem Tegernseer Platz quer über menschenvolle Fußwege, Trambahngleise und Busspuren flitzen, den Blick immer schön nach hinten gerichtet, ob nicht etwa die Polizei lauert oder eine Tram kommt. Die Zeitungen schreiben dann wieder über Rowdies auf Fahrrädern.


Die Bewertung

Die Regelung stellt eine extreme Diskriminierung der Radfahrer dar. Genau durch solche geistlosen Schikanen entsteht die Wut in den Herzen der Radler und, viel schlimmer, die so verbreitete wie gefährliche Ansicht jugendlicher Verkehrsteilnehmer auf zwei Rädern, dass man Verkehrsregeln sowieso nicht einhalten kann. Die Stadtverwaltung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie regelrecht zum Übertreten der Gesetze erzieht und ihre Bürger in Gefahr bringt. Die Verkehrserziehungsarbeit des ADFC wird so auch nicht leichter.

Dabei wäre eine Lösung so einfach: Die Radler überqueren ab dem Kaufhaus zusammen mit den Fußgängern die Ichostraße und werden dann um die rot-weiße Bake (Foto, mitte-rechts) herum nach links über die Gleise und die Tegernseer Landstraße in die vorhandene Seitenfahrbahn der Werinherstraße geführt. Mit der Raintaler Straße steht ihnen dann eine bequeme Umfahrung der "Sperrzone" zur Verfügung, die Wohngebiete und Arbeitsstätten Obergiesings sind direkt erreichbar. Das Ganze wäre nicht teuer: Die Ampeln sind schon da, sechs Bordsteinabsenkungen, die Entfernung der orangen Sandkiste (Foto, mitte-links) und ein wenig weiße Farbe genügten. Durch die notwendige Aufstellfläche vor dem Karstadt würde der Autoverkehr allerdings geringfügig eingeschränkt, vielleicht gingen sogar ein bis zwei Parkplätze verloren. Auf die Tram hätte diese Aufstellfläche kaum Einfluss.

Das Kreisverwaltungsreferat hat diesen Plan schon vor langen dem Baureferat vorgeschlagen - bisher vergeblich. Als Notlösung hat man nun ab der Kreuzung Tegernseer Landstraße / Alpenstraße eine Umfahrung ausgeschildert. Diese ist jedoch nutzlos für die Hunderte von Radfahrern, die täglich direkt am Tegernseer Platz zu tun haben und darüber hinaus nur für Piloten geeignet, die sich trauen, an einer Stelle, an der es die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erwarten, über zwei Autospuren und die Trambahn hinweg links abzubiegen.

Bereits zwei Tage nach Aufstellen der Beschilderung wurde ein Radfahrer hierbei von einer Straßenbahn erfasst und zum Sturz gebracht. Der Leiter der Polizeiinspektion 23 (Giesing) teilte mit, dass ein Linksabbiegen für Radfahrer an dieser vom KVR als Umfahrung angeordneten Stelle nur in verkehrsarmen Zeiten, möglichst außerhalb der Verkehrszeiten der Trambahn, in Frage komme. Er erwog eine Verwarnung gegen den regelgerecht abbiegenden Radfahrer wegen Behinderung eines Schienenfahrzeugs. Seine Mitarbeiter vor Ort waren der Meinung, an dieser Stelle sei Linksabbiegen generell verboten, ihre gegenüber dem angefahrenen Radfahrer ausgesprochene Verwarnung hob der Leiter der Polizeiinspektion allerdings auf.


Das Ergebnis

ungenügend

Eine hilflose bis peinliche, auf jeden Fall hochgefährliche Pseudolösung kann das jahrzehntelang bekannte und jahrzehntelang ungelöste Problem nicht aus der Welt schaffen. Radfahrer dürfen nicht einfach vom Verkehr ausgeschlossen werden. Ihren Rechten muss umgehend Genüge getan werden.


Martin Feldner


info@adfc-muenchen.de