Der Grüne Pfeil, aus der ehemaligen DDR übernommen und in verschiedenen Städten seit Jahren im Einsatz, wurde auch in München seit einem Jahr an 2 Stellen getestet. Die Erfahrungen bewogen das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) und letztendlich den Stadtrat, diese Regelung flächendeckend einzuführen. Seit Ende Mai können Autofahrer an 50 Kreuzungen in München unter bestimmten Voraussetzungen bei Rotlicht rechts abbiegen. Der aktuelle Gradmesser nimmt zwar nur die Kreuzung Garmischer-/ Tübinger Str. unter die Lupe, beschreibt die Auswirkungen aber allgemeingültig.
Die Garmischer Straße verläuft hier unterirdisch, ermöglicht aber den
Autofahrern aus Richtung Donnersberger Brücke, über eine mehrspurige Rampe zur
Tübinger Straße hochzufahren. Dort treffen sie auf getrennte Furten von Radweg
und Fußgängerüberweg.
Der Grüne Pfeil ist eine kleine Blechtafel an der Ampel und bedeutet für
rechtsabbiegende Autofahrer, daß sie hier unter Beachtung besonderer Regeln
auch bei Rotlicht nach rechts (in die Tübinger Straße) abbiegen dürfen.
Zusätzlich weisen Hinweisschilder davor auf die Haltepflicht hin.
Regelverstöße können bis zu "Punkte" und 150 DM Geldbuße kosten.
Jeder Autofahrer muß zunächst an der Haltelinie anhalten und auf Fußgänger und Radfahrer achten. Sind keine da, darf er langsam bis zur Sichtlinie vorfahren. Kommt kein Querverkehr, darf er auch ohne nochmals anzuhalten nach rechts abbiegen. Fußgänger, Radfahrer und Querverkehr haben Vorfahrt und dürfen in keiner Weise gefährdet werden. Das Abbiegen bei Rot ist nicht vorgeschrieben, sondern nur erlaubt. Nicht erlaubt ist dagegen Hupen, um Vordermänner oder -frauen zum "Rotabbiegen" aufzufordern.
Für rechtsabbiegende Radfahrer ist die Situation erheblich komplizerter: Allein wenn sie auf einem Radweg links von der Ampel ankommen, gibt es drei Möglichkeiten.
Für querende Fußgänger und Radfahrer ist die Grünpfeilregelung überhaupt nicht zu erkennen und könnte zu bösen Überraschungen führen. Sie haben dann zwar Grün, sehen sich aber eventuell plötzlich mit Autos auf ihrem Weg konfrontiert.
Erste Beobachtungen zeigen, daß die Autofahrer die Vorgaben in der Regel ignorieren. Wenn niemand quert, halten sie nicht an der Haltelinie und tasten sich nicht langsam nach vorne, sondern fahren gleich mit kaum verminderter Geschwindigkeit an oder über die Sichtlinie. Queren aber Fußgängern (von rechts), so blicken die Autofahrer mehr auf die Autos von links.
Von links kommende Kinder oder Kinderwagen werden von bereits wartenden Fahrzeugen (links der Rechtsabbiegespur) verdeckt und völlig übersehen. Wenn die Rechtsabbieger wegen Querverkehr warten müssen, blockieren sie häufig die Furt und zwingen hinzugekommene Fußgänger und Radfahrer (bei Grün!) zum Warten oder Slalom. Fazit: das Grün wird zur Farce, Überqueren von Ampeln zum Risiko.
Das KVR erwartet dennoch "keine signifikanten Änderungen" des Unfallgeschehens. Der ADFC dagegen hatte 34 dieser Kreuzungen vorab begutachtet und bei knapp der Hälfte gefordert, den Grünen Pfeil dort nicht einzuführen. Es wird sich zeigen, wessen Einschätzung der Realität näherkommt. Sollten dennoch konkrete Gefährdungen oder Behinderungen auftreten, wird nach einem Vertreter des KVR nachgebessert oder der Grünpfeil wieder abgebaut.
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Deshalb appelliert der ADFC an die Leser, Beschwerden so schnell wie möglich direkt an das KVR zu richten (KVR-IV/13, 80313 München oder Fax 233-27935 oder Tel. 233-27116 oder email verkehrsordnung.kvr@muenchen.de. Kopie an ADFC. |
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