Welche gesetzlichen Anforderungen hat ein Fahrrad zu erfüllen?

Nach der in Deutschland gültigen Straßenverkehrszulassungsordnung muß ein Fahrrad mindestens über folgende Ausrüstung verfügen:

  1. Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  2. Eine helltönende Glocke
  3. Eine vollständige Beleuchtungsanlage; was das ist, wird im Gesetz im einzelnen genannt:
    1. Eine Lichtmaschine (Dynamo)
    2. Ein nach vorn gerichteter Scheinwerfer, dessen Loichtkegel in 10 m Entfernung auf die Straße treffen soll
    3. Eine rote Schlußleuchte
    4. Zwei gelbe Speichenreflektoren
      oder
      Weiß reflektierende Ringe in den Speichen
      oder
      Weiss reflektierende Ringe an den Reifen von Vorder- und Hinterrad
    5. Je zwei nach vorn und hinten wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen
    6. Ein weisser Frontrückstrahler
    7. Ein roter, nach hinten wirkender Rückstrahler
    8. Ein roter, nach hinten wirkender Großflächen-Rückstrahler

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