Welche gesetzlichen Anforderungen hat ein Fahrrad zu erfüllen?
Nach der in Deutschland gültigen Straßenverkehrszulassungsordnung muß ein
Fahrrad mindestens über folgende Ausrüstung verfügen:
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Zwei voneinander unabhängige Bremsen
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Eine helltönende Glocke
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Eine vollständige Beleuchtungsanlage; was das ist, wird im Gesetz im
einzelnen genannt:
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Eine Lichtmaschine (Dynamo)
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Ein nach vorn gerichteter Scheinwerfer,
dessen Loichtkegel in 10 m Entfernung auf die Straße treffen soll
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Eine rote Schlußleuchte
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Zwei gelbe Speichenreflektoren
oder
Weiß reflektierende Ringe in den Speichen
oder
Weiss reflektierende Ringe an den Reifen von Vorder- und Hinterrad
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Je zwei nach vorn und hinten wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen
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Ein weisser Frontrückstrahler
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Ein roter, nach hinten wirkender Rückstrahler
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Ein roter, nach hinten wirkender Großflächen-Rückstrahler
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